Wir bitten alle, die Post von der Polizei erhalten haben sich unter folgender E-Mail-Adresse zu melden: FreiburgAntirep@lavabit.com. Wir versuchen euch Hinweise und Unterstützung zu geben. Wir sind in Kontakt mit Anwälten und versuchen ein gemeinsamen Vorgehen zu koordinieren. Hier geht es mit allen nötigen Informationen weiter…

Mich würde interessieren, nach was ausgewählt wurde wer Vorgeladen wird.
Wie kann man eure/unsere denn erreichen ?
LG
*”… eure/unsere Anwälte …” meinte ich.
Tschuldigung
wenn sie dich auf video haben bei der besetzung weißte…,
und wenn sie deine personalien haben
Rechtsinfo zu Sitzblockaden im Allgemeinen:
Versammlungen, mit denen der Verkehr behindert wird, etwa weil auf der Straße eine Kundgebung durchgeführt wird, sind keine Sitzblockaden, jedenfalls dann, wenn die Behinderung nicht bezweckt ist, sondern nur als Folge der Kundgebung in Kauf genommen werden muss. Aber auch schlichte Sitzblockaden sind in der Regel nicht strafbar. Sie sind keine strafbare Nötigung mehr (§ 240 Strafgesetzbuch (StGB)), da i.S.d. Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts als Nötigungsmittel keine Gewaltanwendung eingesetzt wird (BVerfGE 92, 1). Anders wird dies von der Rechtsprechung gesehen, wenn Demonstranten sich zu Sitzblockaden anketten oder technische Hindernisse schaffen. Dann wird nach dieser Rechtsprechung “Gewalt” angewendet. In solchen Fällen ist aber auch zu prüfen, ob solche Blockaden darüber hinaus auch noch verwerflich, d.h. sozial unverträglich sind. Dies wird verneint, wenn die Blockade nicht all zulange andauert (etwa fünf bis zehn Minuten) oder ein zumutbarer Umweg zur Verfügung steht.
Eine kleine Klarstellung:
Zitat aus dem Artikel: “Wenn ihr nicht zur Vorladung erscheint, werdet ihr in den nächsten Monaten entweder eine Mitteilung darüber erhalten, dass das Verfahren eingestellt wurde oder einen Strafbefehl.”
Das ist ein bisschen zweideutig geschrieben. Eine Einstellung oder ein Strafbefehl wird bei Euch eintrudeln, unabhängig davon, ob ihr zu Vorladung geht, oder nicht.
Ansonsten gibt es hier noch einen Artikel, der den Lauf eines Strafverfahrens auch im Hinblick auf Besonderheiten bei unter 21-jährigen erklärt: http://linksunten.indymedia.org/de/node/14876
Ansonsten können wir nur bestätigen, dass ihr nicht zur Vorladung gehen solltet, und gegen etwaige Strafbefehle Einspruch einlegen solltet.
Mit solidarischen Grüßen