Forderungen

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Positionen und Forderungen

der BesetzerInnen des Audimax der Universität Freiburg

Stand: 25.11.2009

Im ersten Teil dieses Dokuments sind die Grundpositionen der BesetzerInnen aufgeführt. Diese wurden zu Beginn der Besetzung basisdemokratisch im vollbesetzten AudiMax von allen teilnehmenden Studierenden formuliert und beschlossen.

Ab Seite 4 findet sich unser erster Forderungskatalog mit konkreten Forderungen an das Rektorat der Universität Freiburg, die Stadt Freiburg i.Br., die Regierung des Landes Baden-Württemberg und die Regierung der Bundesrepublik Deutschland. Dieser wurde am 24.11.2009 vom Plenum beschlossen.

Diese Forderungen unterliegen der Prozesshaftigkeit und erheben noch keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Die vorliegende Gliederung unterliegt keiner Hierarchisierung.

Teil 1: Grundpositionen der BesetzerInnen des Audimax der Universität Freiburg

Gerechte Anerkennung von Studienleistungen

Eines der proklamierten Ziele des Bologna-Prozesses war die Schaffung eines einheitlichen europäischen Hochschulraums, in dem sich jedeR Studierende möglichst frei bewegen und studieren kann. Dieses Ziel ist gründlich verfehlt worden. Der Wechsel an eine andere Hochschule ist mit der Bachelor / Master- (und andere modularisierte Studiengänge) Umstellung massiv erschwert worden. Studienleistungen werden nicht hinreichend anerkannt. Wir fordern, dass Rahmenbedingungen geschaffen werden, in welchen eine Anerkennung von Studienleistungen von deutschen wie ausländischen Hochschulen ohne Hindernisse gewährleistet ist. Die Entscheidung für einen Hochschulwechsel bzw. ein Auslandssemester darf nicht zwangsläufig zu einer Studienzeitverlängerung führen.

Freiheitliche Gestaltung der Studiengänge

Mit der Einführung der Bachelor-, Masterstudiengänge und anderer modularisierter Studiengänge wurden in vielen Fächern die Wahlmöglichkeiten von Veranstaltungen und Schwerpunkten des Studiums stark eingeschränkt. Den Studierenden wird damit die Möglichkeit genommen, sich mit Themen auseinanderzusetzen, die sie selbst im Zuge ihrer eigenen Studienplanung als wichtig erachten. Darum fordern wir: Studentinnen und Studenten muss von Studienbeginn an – unabhängig von Fach und angestrebtem Abschluss – die Möglichkeit gegeben werden, den größten Anteil ihrer Veranstaltungen frei wählen zu können und als Leistung nachgewiesen zu bekommen.

Vollständige Finanzierung der Hochschulen

Die Lücken in der Finanzierung der Hochschulen haben zu Defiziten in Forschung und Lehre geführt. Diese müssen behoben werden. Deshalb fordern wir mehr öffentliche Gelder für bessere Betreuung, bessere Raum- und Sachmittelausstattung und Unabhängigkeit für Forschung und Lehre.

Abschaffung von Bildungsgebühren

Bildungsgebühren sind unsozial. Deshalb fordern wir die sofortige Abschaffung aller Bildungsgebühren an öffentlichen Bildungsinstitutionen, insbesondere der Studiengebühren, sowie eine gesetzlich verankerte Gebührenfreiheit von Bildung. Entstehende Mittelausfälle sind durch öffentliche Gelder auszugleichen. Desweiteren fordern wir die Sicherung einer ausreichenden Bildungsfinanzierung für alle ohne Einschränkung.

Wiedereinführung der Verfassten Studierendenschaft

1974 wurden die offiziellen Studierendenvertretungen in Bayern und 1977 in Baden-Württemberg mundtot gemacht, indem ihnen Äußerungen außerhalb der musischen, sportlichen und kulturellen Belange der Studierenden verboten und ihnen die Möglichkeiten zur Selbstorganisation genommen wurden. Zudem wurden ihnen ihre Finanzmittel entzogen. Daher fordern wir die Wiedereinführung der Verfassten Studierendenschaften mit Satzungshoheit, Finanzhoheit und politischem Mandat, um den Studierenden die ihnen zustehenden Freiräume für die Wahrnehmung und Vertretung ihrer Interessen zu geben.

Minderung des Leistungsdrucks

Die Einführung modularisierter Studiengänge im Rahmen der Bologna-Reform hat die Belastung für Studierende erheblich verstärkt. Dies ist dem zunehmenden Leistungsdruck z.B. durch eine höhere Prüfungsfrequenz geschuldet. Daraus können psychische wie physische Probleme resultieren. Eine tief gehende und kritische Auseinandersetzung mit Studieninhalten wird erschwert, zeitliche Freiräume für Engagement außerhalb des Studiums werden enorm verkleinert und die freie und kreative Entfaltung der eigenen Persönlichkeit  wird unmöglich. Daher fordern wir, die Studienpläne zu entzerren und den Prüfungsdruck zu vermindern.

Demokratische Hochschule

Unter einer demokratischen und selbstbestimmten Hochschule verstehen wir eine Institution mit einer einzig aus sich und ihren Mitgliedern heraus organisierten Struktur zur Entscheidungsfindung. Daraus ergibt sich die Abschaffung des Hochschulrats und in der Folge die Wiedereinführung des akademischen Senats als höchstes beschlussfassendes Gremium. Die Verteilung der demokratischen Mitbestimmungsrechte sollte sich grundsätzlich an der Anzahl der Mitglieder der verschiedenen Statusgruppen der Hochschule orientieren und sie mit vollem Stimmrecht ausstatten. Daher fordern wir vom Land, den studentischen Stimmenanteil in allen Gremien entsprechend des Bundesverfassungsgerichtsbeschlusses von 1973 auf das maximal  Mögliche zu erhöhen. Das Prinzip der demokratischen Hochschule verlangt ebenso, dass eingesetzte Arbeitsgruppen etc., z.B. zur konzeptionellen Er- und Überarbeitung von Studiengängen, zu entsprechend angemessenen Teilen mit Studierenden besetzt werden. Wir fordern dies an sämtlichen Hochschulen in staatlicher und kirchlicher Trägerschaft umzusetzen.

Teil 2: Erster Forderungskatalog der Freiburger Studierenden

verabschiedet in der Sitzung des Besetzerplenums am 24.11.09, 20.00h, Audimax

I.)   Forderungen an das Rektorat der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg i.Br.

I.0.) Forderung nach Reflexion über das der Bildung zugrunde liegende Menschenbild

I.1.) Forderungen bezüglich der Hochschulfinanzierung

I.2.) Forderung nach Reduktion von Hochschulzugangsverfahren

I.3.) Forderungen nach Verlängerung der Regelstudienzeit der Bachelor- und Masterstudiengänge

I.4.) Forderung nach gerechter Anerkennung von Studienleistungen

I.5.) Forderung nach Studierbarkeit aller Fächerkombinationen

I.6.) Forderungen bezüglich eines besseren Lehramtsstudienganges

I.7.) Forderung nach Abschaffung der Anwesenheitspflicht in Vorlesungen und Tutoraten

I.8.) Forderung bezüglich der Entschuldigung im Krankheitsfall

I.9.) Forderungen bezüglich der Freistellung von ProfessorInnen für die Forschung

I.10.) Forderungen und Kritik bezüglich des Akkreditierungsverfahrens

I.11.) Forderung nach stärkerer Einbeziehung Studierender

I.12.) Forderung und Kritik bezüglich der Bereitstellung von Daten für das CHE-Ranking

I.13.) Forderung und Kritik bezüglich Ökonomisierung und Drittmittel

I.14.) Forderungen bezüglich Werbung innerhalb der Universität und der FAZ-Lounge

II.) Forderungen an die Regierung des Landes Baden-Württemberg

II.1.) Forderungen bezüglich der Hochschulfinanzierung

II.2.) Abschaffung von Hochschulzulassungsverfahren, Ausbau von Studienplätzen

II.3.) Forderung nach Verlängerung der Regelstudienzeit in den Bachelor-Master-Studiengängen

II.4.) Forderung nach Masterplätzen für alle BachelorabsolventInnen

II.5.) Forderungen bezüglich eines besseren Lehramtsstudienganges

II.6.) Forderung nach Schaffung bezahlbarer Wohnräume für Studierende

II.7.) Forderung nach Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Universitätsbeschäftigten

III.) Forderungen an die Stadt Freiburg i.Br.

III.1.) Forderungen bezüglich der Kinderbetreuung im Vorschulalter

III.2.) Forderung nach Schaffung bezahlbarer Wohnräume für Studierende

III.3.) Forderung nach Erhalt der Grünfläche auf dem Platz der Alten Synagoge

IV.) Forderungen an die Regierung der Bundesrepublik Deutschland

IV.1.) Forderungen bezüglich eines besseren Lehramtsstudienganges

Die Forderung bezüglich des BAFöGs wird derzeit noch weiter ausdifferenziert und in den nächsten Tagen beschlossen werden.

I.) Forderungen an das Rektorat der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg i.Br.

1.0.) Forderung nach Reflexion über das der Bildung zugrunde liegende Menschenbild

Wir fordern eine kontinuierliche Diskussion über das der Bildung zugrunde liegende Menschenbild. Für diese Auseinandersetzung muss ausreichend Raum geschaffen werden, z.B. in Form von Kongressen und Arbeitsgruppen. Das Menschenbild prägt als Leitidee alle gesellschaftlichen und damit auch universitären Handlungen und Prozesse. Wir erachten eine solche Auseinandersetzung als grundlegende Voraussetzung dafür, zu entscheiden, wie ein Studium in seiner Ausgestaltung und Zielsetzung aussehen soll. Denkbar wäre ein mit einer Ethikkommission vergleichbares Gremium. An der Diskussion sollen alle Statusgruppen beteiligt sein. Die Ergebnisse der Diskussion sollen kontinuierlich auf allen Ebenen der Universität einfließen, insbesondere in das Leitbild der Universität und bei der Einrichtung oder Überprüfung von Studiengängen.

I.1.) Forderungen bezüglich der Hochschulfinanzierung

Die Lücken in der Finanzierung der Hochschulen haben zu Defiziten in Forschung und Lehre geführt, die geschlossen werden müssen. Deshalb fordern wir – insbesondere vom Land Baden-Würt- temberg – mehr öffentliche Gelder für ein verbessertes Betreuungsverhältnis, bessere Raum- und Sachmittelausstattung und Unabhängigkeit für Forschung und Lehre. Wir fordern das Rektorat dazu auf, uns in diesem Punkt öffentlich sowie mit einer landesweiten Initiative in der Landesrektorenkonferenz zu unterstützen. Dies beinhaltet konsequenterweise auch die Unterstützung bei der Abschaffung von Studiengebühren.

I.2.) Forderung nach Reduktion von Hochschulzulassungsverfahren

Wir fordern das Rektorat hinsichtlich Hochschulzulassungsverfahren und Studierfähigkeitstests zu folgenden Positionierungen auf:
1. Das Rektorat unterstützt öffentlich die Forderung der BesetzerInnen an die Landesregierung nach einer Reform des Hochschulzulassungsrechts.
2. Bei der Einführung eines Hochschulzulassungsverfahrens sind die damit verbundenen Ziele darzulegen. Es ist des Weiteren darzustellen, wie diese mit dem gewählten Verfahren erreicht werden können und worin Vorteile gegenüber anderen möglichen Verfahren bestehen. Die zu erwartenden Kosten (Sachmittel, Personal etc.) sind anzugeben. Es muss eine Stellungnahme der Stabsstelle Gender and Diversity hinsichtlich der zu erwartenden sozialen und geschlechterspezifischen Auswirkungen vorliegen.
3. Hochschulzulassungsverfahren dürfen für die BewerberInnen keine zusätzlichen Kosten
verursachen.
4. An einer Entscheidung über Durchführung von Hochschulzulassungsverfahren ist die zuständige Studienkommission zu beteiligen. Allen Mitgliedern der zuständigen Kommissionen ist Einsicht in alle Unterlagen zu gewähren. Sie sind an der Konzeption und Evaluation der Verfahren zu beteiligen.
5. Studierfähigkeitstests müssen wissenschaftlichen Standards genügen. Sie müssen
insbesondere valide und zuverlässige Ergebnisse liefern. Hochschulzulassungsverfahren müssen
hinsichtlich ihrer Auswirkungen in regelmäßigen Abständen evaluiert werden.

I.3.) Forderung nach Verlängerung der Regelstudienzeit in den Bachelor-/Masterstudiengängen

Wir fordern das Rektorat dazu auf, sich auf Landes- und Bundesebene für eine fachspezifische Erhöhung der Regelstudienzeit einzusetzen. Insbesondere in den Bachelor- / Masterstudiengängen sind verschiedene Kombinationen von drei- bis vierjährigen Bachelorstudiengängen mit ein- bis zweijährigen Masterstudiengängen zu ermöglichen. So sollten auch Kombinationen mit zwölf Semestern Studienzeit ermöglicht werden. Schon allein aus Gründen der internationalen Anerkennung empfiehlt sich ein achtsemestriges Bachelorstudium, welches zum Beispiel in den USA und in Kanada Voraussetzung ist, um einen Master absolvieren zu können. Die Beibehaltung der auf vier Semester konzipierten Masterstudiengänge ist dabei absolut notwendig. Es ist selbstverständlich, dass dieser Änderungsprozess nur auf europaweiter Ebene gelingen kann, da durch eine lediglich national begrenzte Verlängerung und Verbesserung der Bachelorstudiengänge die Mobilität der Studierenden erheblich beeinträchtigt würde.

I.4.) Forderung nach gerechter Anerkennung von Studienleistungen

Wir sind der Ansicht, dass die Möglichkeit der Anerkennung der an deutschen oder ausländischen Hochschulen erbrachten Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen in der Praxis unzureichend umgesetzt wird, insbesondere bezüglich der Umsetzung der 2007 von Deutschland ratifizierten Lissabonner Konvention. Daher fordern wir, dass statt Inhalt, Umfang und Form der besuchten Lehrveranstaltungen die erworbenen Kompetenzen das entscheidende Kriterium für die Leistungsanrechnung in der Studien- / Prüfungsordnung werden. Die zu erwerbenden Kompetenzen müssen für die jeweiligen Lehrveranstaltungen definiert werden und dürfen sich nicht auf den Inhalt beschränken. Wir fordern das Rektorat auf, an die Fachbereiche zu appellieren, die Mobilität der Studierenden durch konsequente Anerkennung aktiv zu unterstützen. Der Appell muss sich auch auf die Umkehrung der Beweislast zugunsten der AntragstellerInnen und die Transparenz des Verfahrens gemäß Art. III.3 der Lissabonner Konvention beziehen. Das Stimmrecht von StudierendenverteterInnen in dem Anerkennungsverfahren ist essentiell. Um die praktische Umsetzung dieser Forderungen beurteilen zu können, fordern wir, den AntragstellerInnen, deren Antrag auf Anerkennung innerhalb der letzten zwölf Monate abgelehnt wurde, ein erneutes Recht auf Widerspruch einzuräumen.

I.5.) Forderung nach Studierbarkeit aller Fächerkombinationen

Die bisherige Einteilung der Bachelorstudiengänge in B.A. und B.Sc. bei sechs Semestern Regelstudienzeit lässt eine Kombination von Geistes- und Naturwissenschaften und damit eine umfassende Bildung nicht zu. Wir fordern die freie Kombinierbarkeit aller Studienfächer im Bachelor bei verlängerter Regelstudienzeit. Jedes Studienfach muss deshalb auch als Nebenfach mit verminderter ECTS-Punktzahl angeboten werden.
Der Zeitpunkt der Festlegung auf bestimmte Studienfächer muss von den Studierenden selbst entschieden werden.

I.6.) Forderungen bezüglich eines besseren Lehramtsstudienganges

Zur erfolgreichen Modularisierung der Lehramtsstudiengänge fordern wir

  • die Garantie einer hundertprozentigen Anrechnung der Studien- und Prüfungsleistungen, da es zu erwarten ist, dass bei einem Studienfachwechsel bzw. bei Hinzunahme eines dritten Fachs nach Einführung des modularisierten Lehramts Probleme bei der Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen entstehen.
  • prinzipiell die Gewährleistung der Überschneidungsfreiheit von Veranstaltungen in allen Fächerkombinationen. Sollte dies in Einzelfällen nicht garantiert werden können, ist dies transparent zu machen, was bei den Studienfristen entsprechend zu berücksichtigen ist.
  • die Ermittlung gängiger Fächerkombinationen (zur Festsetzung der Garantie der Überschneidungsfreiheiten) anhand der AnfängerInnenzahlen, nicht der AbgängerInnenzahlen.
  • die schnellstmögliche Erarbeitung eines Konzepts zur Qualitätssicherung in den Lehramtsstudiengängen.
  • die Beteiligung der Studierenden an landesweiten Entscheidungen über die Rahmenbedingungen des Lehramtsstudiums.
  • die Einbeziehung der Studierenden in die Ausarbeitung der Studienpläne auf Fachbereichs- und Hochschulebene.
  • dass die Studierenden bei der inhaltlichen Konkretisierung des MPK (Modul Personale Kompetenzen) einbezogen werden.
  • eine realistische Evaluierung des Arbeitsaufwands der Veranstaltungen, um ECTS-Punkte danach zu verteilen.
  • die Erstellung von vollständigen Modulhandbüchern auch für das Lehramtsstudium, wie sie bereits für die Bachelor- und Masterstudiengänge existieren sollten.
  • besonders in den naturwissenschaftlichen Fächern mehr lehramtsspezifische Veranstaltungen, wobei wir grundsätzlich Veranstaltungsangeboten, die sich zugleich an Bachelor-/ Master- und Lehramtsstudierende richten, nichts entgegenzusetzen haben, sofern dies sinnvoll ist.
  • die fächerübergreifende Ausrichtung der Veranstaltungen des Wahlpflichtbereichs unter Kooperation der Geistes- und Naturwissenschaften zur Förderung interdisziplinären Lernens und Denkens.
  • die Einführung von Professuren für Fachdidaktik, wie sie in anderen Bundesländern bereits existieren. Nur so kann eine höhere Qualität in der Fachdidaktik erlangt werden.

I.7.) Forderung nach Abschaffung der Anwesenheitspflicht in Vorlesungen und Tutoraten

Wir fordern die Abschaffung der Anwesenheitspflicht in sämtlichen Vorlesungen und Tutoraten. Zur Mündigkeit der Studierenden gehört es, selbständig zu beurteilen, welche Lehrinhalte notwendig sind, um das angestrebte Leistungsziel einer prüfungsvorbereitenden Veranstaltung zu erreichen. Die eigenverantwortliche Entscheidung Studierender für Präsenztermine beinhaltet die Möglichkeit einer indirekten Qualitätsbestätigung der Dozierenden.

I.8.) Forderung bezüglich der Entschuldigung im Krankheitsfall

Seit einiger Zeit wird an Atteste zur Entschuldigung im Krankheitsfall die zusätzliche Anforderung gestellt, dass die ärztliche Diagnose darauf zu vermerken ist. Studierende werden so gezwungen, ihren Arzt / ihre Ärztin von der Schweigepflicht zu entbinden. Dieser Umstand verletzt die Privatsphäre der Studierenden in hohem Maße. Deshalb fordern wird, dass das Rektorat die alte Regelung wieder einführt, nach der Studierende im Krankheitsfall durch ein reguläres Attest des Arztes / der Ärztin in allen Veranstaltungen als entschuldigt gelten.

I.9.) Forderungen bezüglich der Freistellung von ProfessorInnen für die Forschung

Durch die mannigfachen Aufgaben in den Bereichen Lehre, Forschung und Administration kommt es zu einer Überlastung der Dozierenden. Aus diesem Grunde lassen sich zahlreiche ProfessorInnen
für Forschungssemester befreien. Dies führt zu Problemen und Konflikten hinsichtlich der Prüfungsabnahme und des gesamten Lehrbetriebs, die wir nicht gutheißen können und mit entschiedenem Nachdruck kritisieren. Wir fordern deshalb Transparenz bei der Organisation der Lehrstuhlvertretungen, sowie ein geregeltes Verfahren, um einen kontinuierlichen Semesterbetrieb und die Abnahme von Prüfungen zu gewährleisten. Diese muss auch und insbesondere bei örtlichem Wechsel der (vertretenden) LehrstuhlinhaberInnen gewährleistet sein. Um den ProfessorInnen innerhalb des regulären Semesterbetriebs genügend Raum für Forschung einzuräumen, sodass sich Forschung und Lehre nicht mehr ausschließen, fordern wir die Reduzierung des Lehrdeputats auf höchstens acht Semesterwochenstunden. Dies beinhaltet die Schaffung und Besetzung neuer Professuren.

I.10.) Forderung und Kritik bezüglich des Akkreditierungsverfahrens

a) Weniger Einfluss der Wirtschaft, mehr studentische Mitsprache
Das momentane Akkreditierungssystem ist symptomatisch für den zunehmenden Einfluss von Wirtschaftsinteressen auf die Ausgestaltung von Studiengängen. Im Akkreditierungsrat (der die Akkreditierungsagenturen akkreditiert) bilden von insgesamt 17 VertreterÍnnen aus verschiedenen Bereichen (Land, Hochschule, Internationale Vertreter) die WirtschaftsvertreterInnen („Bereich Berufspraxis“) die größte Interessengruppe (fünf VertreterInnen), die Studierenden die kleinste (zwei VertreterInnen). Wir fordern eine Qualitätssicherung, die akademische Fachkräfte und vor allem Studierende stärker einbezieht und den Einfluss der WirtschaftsvertreterInnen auf eine beratende Funktion reduziert.

b) finanzielle Entlastung der Fächer
Die Akkreditierung eines Studiengangs kostet die Institute im günstigsten Falle eine fünfstellige Summe; eine Akkreditierung soll alle fünf Jahre stattfinden. Den Instituten werden jedoch in der Regel keine zusätzlichen finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt. Gerade für kleinere und auf die Lehre ausgerichtete Fächer mit mehreren Studiengängen bedeutet dies eine finanzielle Belastung, die existenziell werden könnte. Dies wird sich gezwungenermaßen negativ auf die Qualität der Lehre auswirken, z. B. durch Sparmaßnahmen wie die Streichung von Tutoraten und Exkursionen. Wir fordern die Erarbeitung eines neuen Qualitätssicherungskonzepts und bis dahin die Aussetzung sämtlicher durch die Fächer finanzierter Akkreditierungen.

I.11.) Forderung nach stärkerer Einbeziehung Studierender

Wir fordern eine stärkere Einbindung Studierender in Entscheidungsprozesse. Sowohl alle Arbeitsgruppen als auch sämtliche Gremien müssen zu größtmöglichen Teilen mit Studierenden besetzt werden. Ferner müssen sämtliche Beschlüsse im Bereich von Studium und Lehre im Einvernehmen aller Statusgruppen getroffen werden. Dies gilt insbesondere für die Konzeption und Planung von Studiengängen sowie deren Überarbeitung: Hier muss der gesamte Prozess unter Mitgestaltung und Mitbestimmung von Studierenden verlaufen.

I.12.) Forderung und Kritik bezüglich der Bereitstellung von Daten für das CHE-Ranking

Wir fordern den wachsenden Einfluss der Firma Bertelsmann und anderer Wirtschaftsverbände auf die Bewertung von Forschung und Lehre zu minimieren und deshalb in Zukunft dem CHE (Centrum für Hochschulentwicklung GmbH) keinerlei Daten zur Verfügung zu stellen. Die Leistungen eines Faches in Forschung und Lehre lassen sich nicht wie Aktienkurse oder Bundesligatabellen darstellen, da sich Profil und Qualität einzelner Fächer horizontal und nicht vertikal differenzieren: Ausschlaggebend sind hier die in Forschung und Lehre jeweils gewählten inhaltlichen Schwerpunkte. Die von der Firma Bertelsmann geforderten Daten von Fachbereichen und Verwaltung – für das CHE kostenlos – bereitzustellen, bedeutet einen erheblichen finanziellen und personellen Aufwand für die Universität. Dies bindet Ressourcen, die anderweitig für die Verbesserung von Forschung und Lehre dringend benötigt werden. Ständiges Messen, Testen, Ranken im Bildungswesen gibt dem rankenden Privatunternehmen die Möglichkeit, das öffentliche Bildungswesen faktisch zu steuern und es demokratischer Kontrolle zu entziehen.
Das Ranking erzeugt das, was es zu messen vorgibt: Ungleichheit zwischen den Hochschulen. Zudem fördert es die Entkopplung von Forschung und Lehre und trägt damit zur Demontage der traditionellen Stärken des deutschen Hochschulsystems bei. Aus diesen und weiteren Gründen haben nicht nur Österreich und die Schweiz bereits im letzten Jahr ihre Teilnahme am CHE-Ranking beendet. Auch in den USA, dem Ursprungsland des Rankings von Bildungsinstitutionen, verweigern sich insbesondere gute Hochschulen den von finanziell interessierten Akteuren und wirtschaftsnahen Organisationen durchgeführten Rankings. Nicht zuletzt nimmt die Bereitschaft zur Teilnahme am CHE-Ranking auch in Deutschland zunehmend ab.

I.13.) Forderung und Kritik bezüglich von Ökonomisierung und Drittmittel

Wir fordern eine kritische Betrachtung der Ökonomisierung der Bildung. Durch die zunehmende Abhängigkeit von privaten Finanzmitteln wird das Prinzip der freien und selbstbestimmten Universität untergraben. Dies lehnen wir ab. Da eine völlige Unabhängigkeit von Drittmitteln derzeit jedoch nicht realistisch ist, fordern wir die Gewährleistung folgender Punkte:
Art, Herkunft, Ausmaß und Verwendung aller angenommenen Drittmittel aus privater und öffentlicher Hand müssen einsichtig und jederzeit zugänglich aufgelistet sein.
Ebenso muss ein Verfahren der Beschwerde gegen Annahme und Verwendung von Drittmitteln transparent gemacht werden. Sowohl Studierende und MitarbeiterInnen der Universität als auch externe Personen müssen wissen, wie und an wen sie Kritik bezüglich der jeweiligen Drittmittelannahme und -verwendung richten können.
Über die Rolle von Drittmitteln bei der Hochschulfinanzierung muss eine grundsätzliche Diskussion geführt werden.
In Bezug auf letztgenannten Punkt sollten die zentrale Universitätsverwaltung und die Abteilung Drittmittel- und Vertragsangelegenheiten des Science Support Centers offenlegen, nach welchen Kriterien sie über Annahme oder Versagung bzw. Verwendung von Drittmitteln entscheiden.

I.14.) Forderung bezüglich von Werbung innerhalb der Universität und der FAZ-Lounge

Wir fordern den Verzicht auf Werbung an der Uni, insbesondere bei der Namensgebung von Räumen und Gebäuden. In diesem Sinne fordern wir den Rektor als Vorsitzenden des Aufsichtsrates des Studentenwerks dazu auf, sich für die Auflösung des Vertrags zwischen dem Studentenwerk und der FAZ einzusetzen.

II.) Forderungen an die Regierung des Landes Baden-Württemberg

II.1.) Forderungen bezüglich der Hochschulfinanzierung

Die Lücken in der Finanzierung der Hochschulen haben zu Defiziten in Forschung und Lehre geführt. Diese müssen behoben werden. Deshalb fordern wir – insbesondere vom Land Baden-Würt-temberg – mehr öffentliche Gelder für bessere Betreuung, bessere Raum- und Sachmittelausstattung und Unabhängigkeit für Forschung und Lehre.

II.2.) Forderung nach der Abschaffung von Hochschulzulassungsverfahren und dem Ausbau der Studienplätze

Das Grundgesetz garantiert das Recht auf freie Berufswahl. Es ist Aufgabe der Länder ausreichend Studienplätze zur Verfügung zu stellen. Überschreitet die Anzahl der StudienbewerberInnen die Anzahl der Studienplätze, so dürfen Zulassungsverfahren einzig dem Zwecke dienen, kurzfristig eine möglichst gerechte, d.h. am zu erwartenden Studienerfolg orientierte Verteilung sicherzustellen. Langfristig sind alle Zulassungsverfahren abzuschaffen
1.1. Die Landesregierung wird aufgefordert diesen Grundsatz gesetzlich zu fixieren. Zusätzlich ist insbesondere
a)die Kostenfreiheit von Zulassungsverfahren für die BewerberInnen,
b)ihre wissenschaftliche Begleitung und Kontrolle,
c)die Übernahme der den Hochschulen entstehenden finanziellen Belastungen gesetzlich zu fixieren.
2.2. §6, Abs. 2 Satz 4 des Hochschulzulassungsgesetzes: „[…] Ab dem Wintersemester 2011/2012 muss das Ergebnis einesStudierfähigkeitstest oder Auswahlgesprächs berücksichtigt werden […]“ ist ersatzlos zustreichen.
3.3. Es sind Regelungen zu treffen, die die finanziellen und zeitlichen Belastungen der BewerberInnen auf ein Minimum reduziert.

II.3.) Forderung nach Verlängerung der Regelstudienzeit in den Bachelor-/ Master-Studiengängen

Wir fordern das Land Baden-Württemberg dazu auf, die Regelstudienzeit der Bachelor-/ Master-Studiengänge fächerspezifisch zu erhöhen, allgemein jedoch auf mindestens 12 Semester, um die reale Möglichkeit zu schaffen, achtsemestrige Bachelorstudiengänge zum Regelfall zu machen. Die Beibehaltung der auf vier Semester konzipierten Masterstudiengänge ist dabei absolut notwendig. Dadurch wird die Gleichwertigkeit des Bachelorabschlusses mit dem Diplom einer Universität gewährleistet, wie es in den angelsächsischen Ursprungsländern des Bachelor-/ Master-Systems ohnehin der Fall ist. Außerdem sehen wir dadurch die Möglichkeit gegeben, das proklamierte Ziel des Bolognaprozesses zu verwirklichen, mit dem Abschluss eines Bachelorstudienganges tatsächlich sofort in einen Beruf einsteigen zu können. Darüber hinaus ist ein achtsemestriges Bachelor-Studium Voraussetzung, um zum Beispiel in den USA und in Kanada einen Master absolvieren zu können. Es ist selbstverständlich, dass dieser Änderungsprozess nur auf europaweiter Ebene gelingen kann, da durch eine lediglich lokal begrenzte Verlängerung und Verbesserung der Bachelorstudiengänge die Mobilität der Studierenden erheblich beeinträchtigt wird.

II.4.) Forderung nach Masterplätzen für alle BachelorabsolventInnen

Bachelorabschlüsse sind den alten Magister- und Diplomstudiengängen u.a. aufgrund der kürzeren Dauer und des begrenzteren Umfangs nicht gleichwertig. In anderen Ländern, z.B. der Schweiz, hat jedeR BachelorabsolventIn Anspruch auf ein konsekutives Masterstudium. Eine Beschränkung der Masterplätze ist Ausdruck des Bestrebens der Landesregierung im Bildungssektor Geld zu sparen. Dies führt in vielen Fächern zu einem erhöhten Wettbewerbsdruck unter den Studierenden um unzureichend vorhandene Masterplätze. Der Master ist für den Zugang zu vielen gesetzlich geregelten Berufen (z.B. im Fach Psychologie) eine Voraussetzung. Dies erhöht neben der starken Verschulung und hohen Prüfungslast den Leistungsdruck noch zusätzlich. Wir fordern daher, diesen erheblichen Missstand der Reform zu korrigieren und allen Bachelorstudierenden die Möglichkeit eines Masters in ihrem Fach zu garantieren.

II.5.) Forderungen bezüglich eines besseren Lehramtsstudienganges

Wir fordern grundsätzlich eine breite gesellschaftliche Debatte über die Ziele des Lehramtsstudiums, um die Umstellung sowie Modularisierung daran zu orientieren. Wir fordern die bundesweit garantierte Durchlässigkeit des Lehramtsstudiums. Bis zu dessen Realisierung muss die bundesweite Anerkennung der Abschlüsse und Studienleistungen gewährleistet sein, um die Mobilität der angehenden LehrerInnen zu fördern und zu erleichtern. Wir fordern die schnellstmögliche Erarbeitung eines Konzepts zur Qualitätssicherung der Lehramtsstudiengänge.

II.6.) Forderung nach Schaffung bezahlbarer Wohnräume für Studierende

Freiburg hat im bundesweiten Vergleich sehr hohe Mietpreise. Zudem besteht ein akuter Mangel an kostengünstigem Wohnraum. Die große Mehrheit der Studierenden, darunter auch sehr viele ausländische, die einen Wohnheimplatz beantragen, wird abgewiesen. Die Notunterkünfte, die normalerweise nur kurz zu Semesterbeginn benötigt werden, waren dieses Jahr so überlaufen, dass manche Studierende nicht einmal dort einen Platz erhielten. Selbst jetzt, fast zwei Monate nach Vorlesungsbeginn, befinden sich immer noch zahlreiche Studierende auf Wohnungssuche. Dieses Problem wird sich 2012 auf Grund der doppelten Anzahl der AbiturientInnen deutlich verstärken. Im Rahmen der Programme „Hochschulpakt 2020“ und „Hochschule 2012“ wurden in den vergangenen Jahren zahlreiche neue Studiengänge sowie zusätzliche Studienplätze in bestehenden Studiengängen eingerichtet. Leider hat es das Land versäumt, entsprechend der gestiegenen Studierendenzahlen die soziale Infrastruktur an den Hochschulen auszubauen. Stattdessen wurden sogar bestehende Förderprogramme gekürzt. Es darf nicht sein, dass die Miete für neue, staatlich subventionierte Wohnheimzimmer bei etwa 300 Euro anfangen. Wir fordern das Land daher auf hier umzusteuern. Insbesondere halten wir einen massiven Ausbau der Unterstützung der Studentenwerke bei der Schaffung kostengünstigen Wohnraums für dringend erforderlich.

II.7.) Forderung nach Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Universitätsbeschäftigten

Wir fordern eine Verbesserung der Stellensituation, um den gewachsenen Anforderungen durch Zunahme der Studierendenzahlen, Umstellung auf Bachelor-/ Masterstudiengänge und Zunahme der Drittmitteleinwerbungen einigermaßen gerecht zu werden. Durch den Solidarpakt gibt es nicht nur keine neuen Stellen, sondern die Stellen wurden in den Jahren 1997 – 2006 um 10 % gekürzt. Des Weiteren fordern wir eine Verbesserung der Bezahlung für die Beschäftigten im Hochschulbereich gemäß des Tarifvertrags aus dem Jahr 2006 unter Berücksichtigung der besonderen Rahmenbedingungen in hochinnovativen Bereichen der Universität. Mit Nachdruck fordern wir eine Verbesserung der Mitbestimmungsrechte des Personalrats, insbesondere im Bereich der WissenschaftlerInnen, da in diesem Bereich in Baden-Württemberg die Mitbestimmungsrechte, z.B. bei Einstellung und Kündigung, nicht gegeben sind. Ebenso fordern wir einen Tarifvertrag für studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte mit besserer Bezahlung und besseren Arbeitsbedingungen, z.B. Vertragslaufzeiten von mindestens einem Jahr.

II.8.) Abschaffung von Studiengebühren

Studiengebühren sind aus gesellschafts-, sozial- und bildungspolitischen Gründen abzulehnen. Sie lösen kein einziges Problem, sondern verschärfen die Krise des Bildungssystems.

1. Studiengebühren befördern die Privatisierung sozialer Risiken. Bildung wird nicht mehr als ein
öffentliches Gut gesehen, dessen Nutzung als allgemeines Recht gilt, sondern als zu erwerbende und zu bezahlende Dienstleistung, mit der jedeR Einzelne in sein/ihr „Humankapital” investiert. In diesem Sinne sind Studiengebühren integraler Bestandteil des neoliberalen Politikmodells, dessen Ziel es ist, außer Bildung auch z.B. Beschäftigung, Gesundheit, Altersvorsorge und andere gesellschaftliche Aufgaben auf den/die Einzelne/n abzuwälzen. Deswegen betrifft die Studiengebühren- debatte nicht nur Studierende. Sie hat vielmehr eine gesellschaftliche Stellvertreterfunktion, um die Akzeptanz einer generellen privaten Kostenbeteiligung für alle weiterführenden Bildungswege (nach der allgemeinen Schulpflicht) zu erproben und perspektivisch durchzusetzen.
2. Die sozialen Wirkungen und Steuerungseffekte von Studiengebühren sind gesellschaftlich schädlich. Studiengebühren fördern ein antisoziales und entsolidarisierendes persönliches Bildungsverhalten und verstärken die gesellschaftliche Verantwortungslosigkeit des Wissenschaftssystems. So genannte “bildungsferne” Schichten werden noch stärker von weiterführender Bildung abgeschreckt.
3. “Sozialverträgliche” Studiengebühren kann es nicht geben! Das ist ein Widerspruch in sich. Jede Verkoppelung von Bildungschancen mit der – strukturell ungleichen – privaten Einkommens- und Vermögensverteilung in der Gesellschaft reproduziert die entsprechende Ungleichheit in der Bildung. Dieser Ausgangslage kann auch kein noch so ausgefeiltes Darlehenssystem entgegenwirken, wie die Entwicklung des BAföG anschaulich zeigt. Studiengebühren verschärfen daher die soziale Selektionswirkung des Bildungssystems und verschleiern zugleich die politische Verantwortung dafür.
4. Die Behauptung, Studiengebühren würden die Entscheidungsposition von Studierenden innerhalb der Institution Hochschule stärken, ist falsch. Das Gegenteil ist der Fall. Studiengebühren ersetzen Rechts-, Beteiligungs- und Mitwirkungsansprüche durch ein privates Marktverhältnis zwischen Verkäufern und Kunden. Die neue “Freiheit” der Studierenden wäre daher lediglich negativer Natur. Sie würde sich auf die Möglichkeit beschränken, zwischen Angeboten wählen zu können, auf deren Zustandekommen sie nicht den geringsten Einfluss haben. Wenn etwa Studierende nur noch als KundInnen, nicht mehr als Mitglieder der Universität betrachtet werden, haben sie konsequenterweise auch keinen Anspruch mehr auf selbstverwaltete Strukturen oder Sitz und Stimmrecht in den Hochschulgremien. Deswegen fordern wir:
die grundsätzliche individuelle Kostenfreiheit für alle weiterführenden Bildungswege. Dies bezieht sich nicht nur auf die Ablehnung der direkten Erhebung von Studiengebühren, sondern auch auf alle Modelle von Bildungsgutscheinen und privatem Bildungssparen;
das eindeutige gesetzliche Verbot von Studiengebühren im HRG und in den Länderhochschulgesetzen. Dieses Verbot muss sich auch auf Verwaltungs-, Zweitstudiums-, Aufbau-/Ergänzungs-/Erweiterungsstudiums-, Langzeitstudiums- und Promotionsstudiumsgebühren erstrecken;
den Ausstieg der Bundesländer aus Modellversuchen, komplementär zu den staatlichen Hochschulen kleine private oder halbprivate Elitehochschulen zu betreiben, die mit umfangreichen öffentlichem Mitteln subventioniert werden und die Infrastruktur staatlicher Hochschulen mitnutzen, aber dennoch erhebliche Studiengebühren verlangen.
die grundsätzliche Gleichstellung und gegenseitige Durchlässigkeit allgemeiner, sog. beruflicher und akademischer Bildungswege. Dies erfordert etwa die Abschaffung von privaten Gebühren für Ganztagsberufsschulen und MeisterInnenausbildung.
die Umsetzung und Einhaltung des 1973 ratifizierten internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, in dem sich die Bundesregierung zur allmählichen Einführung der Unentgeltlichkeit von Hochschulbildung verpflichtet hat (vgl. auch den Passus im Artikel 26 der Menschenrechtsdeklaration der UNO, Dezember 1948).

III.) Forderungen an die Stadt Freiburg i. Br.

III.1.) Forderungen bezüglich der Kinderbetreuung im Vorschulalter

Aufgrund des gesellschaftlichen Wandels gewinnt die Kinderbetreuung in öffentlichen Kindertageseinrichtungen zunehmend an Bedeutung und stellt einen entscheidenden Faktor für Chancengleichheit im Bildungszugang und die Gleichberechtigung der Geschlechter dar. Die vom Freiburger Oberbürgermeister Dr. Dieter Salomon geplante Erhöhung der Kindergartengebühren lehnen wir entschieden ab. Wir fordern die Stadt Freiburg auf, sich umgehend von der geplanten Gebührener- höhung zu distanzieren und stattdessen eine vollständige Abschaffung der Kindergartengebühren in öffentlichen Einrichtungen in die Wege zu leiten. Um in Zukunft einen einkommensunabhängigen Zugang zu Kinderbetreuung für alle sicherzustellen, fordern wir von der Stadt Freiburg, die Kinderbetreuung grundsätzlich zu fördern und mittelfristig eine gänzliche Abschaffung der Betreuungsgebühren für Kinder im Vorschulalter zu realisieren.

III.2.) Forderung nach Schaffung bezahlbarer Wohnräume für Studierende

Freiburg hat im bundesweiten Vergleich sehr hohe Mietpreise. Zudem besteht ein akuter Mangel an kostengünstigem Wohnraum. Die große Mehrheit der Studierenden, darunter auch sehr viele ausländische, die einen Wohnheimplatz beantragen, wird abgewiesen. Die Notunterkünfte, die normalerweise nur kurz zu Semesterbeginn benötigt werden, waren dieses Jahr so überlaufen, dass manche Studierende nicht einmal dort einen Platz erhielten. Selbst jetzt, fast zwei Monate nach Vorlesungsbeginn, befinden sich immer noch zahlreiche Studierende auf Wohnungssuche. Dieses Problem wird sich 2012 auf Grund der doppelten Anzahl der AbiturientInnen deutlich verstärken.
Wir fordern, dass die Universitätsstadt Freiburg kostengünstige Wohnräume selbst schafft und Anbieter wie z.B. das Studentenwerk in dieser Hinsicht bei jeglicher Planung und Umsetzung unterstützt. Denkbar ist beispielsweise eine Unterstützung durch Bereitstellung kostenloser oder sehr günstiger geeigneter Bauflächen. Ziel muss es sein, Studierenden aus allen sozialen Schichten bezahlbare und angemessene Wohnräume zur Verfügung zu stellen. So kann allen ein Studium ermöglicht und sozialer Selektion entgegenwirkt werden.
Das Studentinnenwohnheim St. Luitgard bietet seit den 1950er Jahren Wohnräume für Frauen und
Mädchen. Dort gibt es momentan etwa 100 Zimmer mit Mietpreisen zwischen 180 und 220 €, die insbesondere für Frauen mit Migrationshintergrund einen geeigneten Wohnraum darstellen. Im April 2010 sind der Abriss dieses Wohnheims und anschließend der Bau von Kleinfamilienwohnräumen geplant. Das Studentenwerk hat sich bereit erklärt St. Luitgard zu kaufen und zu sanieren. Weiterhin bietet es der Baugenossenschaft ein Tauschgrundstück für den von ihr geplanten Neubau. Wir fordern, dass sich die Stadt Freiburg im öffentlichen Interesse als Vermittler für den Erhalt des St. Luitgard-Wohnheims einsetzt und das Studentenwerk bei diesem Vorhaben unterstützt.

III.3.) Forderung nach Erhalt der Grünfläche auf dem Platz der Alten Synagoge

Die Stadtbauplanung sieht vor, den Platz der alten Synagoge im Rahmen der Planung einer neuen Straßenbahnlinie in eine weitgehend homogene Steinfläche umzuwandeln. Wir sehen darin nicht nur eine Verschlechterung des Stadtklimas und eine Verarmung der optischen Vielfalt, sondern auch ein ungeheures Ausgabenpaket von über 12 Millionen €, welche an vielen anderen Stellen dringender benötigt werden. Wir fordern deshalb die Erhaltung einer Grünfläche und die Schaffung eines „grünen Gürtels“ vom Colombipark über den Platz der alten Synagoge bis hin zum Mensagarten in der Rempartstraße.

IV.) Forderungen an die Regierung der Bundesrepublik Deutschland

IV.1.) Forderungen bezüglich eines besseren Lehramtsstudienganges

Wir fordern grundsätzlich eine breite gesellschaftliche Debatte über die Ziele des Lehramtsstudiums, um die Umstellung sowie Modularisierung davon abhängig zu gestalten. Wir fordern die bundesweit garantierte Durchlässigkeit des Lehramtsstudiums. Bis zu dessen Realisierung muss die bundesweite Anerkennung der Abschlüsse und Studienleistungen gewährleistet sein, um die Mobilität der angehenden LehrerInnen zu fördern und zu erleichtern. Wir fordern die schnellstmögliche Erarbeitung eines Konzepts zur Qualitätssicherung der Lehramtsstudiengänge.